Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 2
Zum Thema:
Im zweiten Teil der Schulung, stehen individualrechtliche
Fragen der Ausbildung und die Möglichkeit der Einflussnahme der JAV,
gestaltend einzugreifen, im Vordergrund. Auf welche Weise können
JAV und Betriebsrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ
hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten. Wie können
sie mitwirken und mitbestimmen, wenn bestimmte interne Bildungsmaßnahmen
angeboten werden?
Dieses Seminar wendet sich an die Mitglieder der JAV, die
schon Kenntnisse der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen für
die Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben und diese vertiefen wollen.
Das Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. §§37 Abs.6 i.V.m. 65 BetrVG. Den Beschluss über die Teilnahme an dieser Schulung ist vom Betriebsrat und nicht von der JAV zu fassen.
Seminarplan: Basis-Schulung 2 Tage / Inhouse
- Die Regelung zur Ausbildung nach dem BBiG
- Pflichten und Verhalten der Auszubildenden
- Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
- Ausbildungsdauer und Ausbildungsvergütung
- Beteiligung der JAV bei Einstellungen von Auszubildenden
- Kündigung während und nach der Probezeit
- Inhalt von Zeugnissen
- Streitigkeiten zwischen JAV und Betriebsrat
- Streitigkeiten zwischen JAV und Arbeitgeber
Ein solches oder ähnliches Seminar können wir auch
in Ihrem Unternehmen durchführen, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
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Sie unverbindlich Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Tel.: 01803 - 40 54 55*
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(* bundesweit 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)

