Gesamtbetriebsrat Grundlagen
Zum Thema:
Aktivitäten des Betriebsrats sind auf den Betrieb
begrenzt, in dem er gewählt wurde.
Um jedoch auf Unternehmensentscheidungen Einfluss nehmen zu können, sieht
das BetrVG die Bildung eines GBR, Konzernbetriebsrat sowie die Möglichkeit
von EU-Betriebsräten vor.
Das Seminar richtet sich an alle Betriebsräte, die einem Gesamtbetriebsrat angehören bzw. sich auf die Tätigkeit vorbereiten wollen. Um die Interessensvertretung zwischen den einzelnen Betrieben, Unternehmen und Konzernen wahrnehmen zu können, müssen Betriebsräte die Voraussetzungen der Konstituierung, den Aufgabenbereich sowie die Befugnisse kennen. Für diesen Personenkreis ist das Seminar im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Seminarplan 3 Tage
Warum Gesamtbetriebsrat / Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen
- Zusammensetzung, Anzahl der Mitglieder
- Wer muss - soll in den GBR?
- Amtszeit
- Abberufung von GBR Mitgliedern
Geschäftsführung GBR
- Wahl des(r) Vorsitzenden
- Aufgaben des(r) Vorsitzenden
- Sitzungen, Einladungen, Häufigkeit, Tagungsort, Beschlussfassung
- Bildung von Ausschüssen
- Betriebsversammlung
- Freistellung, Büro, Arbeitsmaterial, Schulungen
Betriebsräteversammlung
- Teilnehmerkreis
- Tätigkeitsbericht des GBR
- Bericht des Unternehmers
Zuständigkeit des GBR
- Voraussetzung
- Beauftragung durch BR
- Vorbehalte des BR
- Gesamtbetriebsvereinbarung
- Betriebe ohne Betriebsrat
- Streitigkeiten
Ein solches oder ähnliches Seminar können wir auch
in Ihrem Unternehmen durchführen, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
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Sie unverbindlich Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Tel.: 01803 - 40 54 55*
Fax: 01803 - 40 55 10*
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(* bundesweit 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)

