Wirtschaftliches Grundwissen für den Betriebsrat
Zum Thema:
Nur wirtschaftlich arbeitende Betriebe sind sichere Betriebe. Folglich berufen
sich Geschäftsführer und Unternehmensvorstände immer auf "wirtschaftliche
Gründe", wenn es gilt, "unangenehme" weil für die Belegschaft nachteilige
Maßnahmen mit dem Betriebsrat zu beraten.
Ohne Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft steht der Betriebsrat in dieser
Situation schnell auf verlorenem Posten. Dies gilt umso mehr, wenn der Betriebsrat
ohne einen Wirtschaftsausschuss (§ 106 BetrVG) auskommen muss.
Wer sollte daran teilnehmen?
Das Seminar richtet sich an alle Mitglieder des Betriebsrats, da wirtschaftliche
Aspekte die Arbeit jedes Betriebsrats massiv bestimmen.
Für den o.g. Personenkreis vermittelt dieses Seminar die erforderlichen
Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.
Seminarplan: 3 Tage / Inhouse
Wann spricht das BetrVG von "wirtschaftlichen Angelegenheiten"?
- Bericht des Arbeitgebers in der Betriebsversammlung über die wirtschaftliche Lage (§ 44 Abs. 2 BetrVG).
- Wirtschaftsthemen als Gegenstand einer Betriebsversammlung (§ 45 BetrVG).
- Wirtschaftliche Aspekte und ihre Bedeutung bei Wahrnehmung allgemeiner Aufgaben im Sinne von § 80 BetrVG und §§ 87, 88 BetrVG.
- Wirtschaftlich Daten als Grundlage einer betrieblichen Beschäftigungssicherung (§ 92a BetrVG).
Wie lassen sich wirtschaftliche Argumente überprüfen?
- Einführung in die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis.
- Wie funktioniert die BWL und welchen Regeln folgt sie? (Kosten- und Leistungsrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz und Geschäftsbericht im Überblick.)
- Was ist zu wissen, um eine Bilanz bewerten zu können? (Kennziffern-System, Rückstellungen, Abschreibung, Verlustvortrag usw.)
- Wie kann der Betriebsrat die Stichhaltigkeit der wirtschaftlichen Argumente überprüfen?
Informationsanspruch und Informationsmittel des Betriebsrats
- Allgemeiner Anspruch auf Information gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG
- Informationsquellen in Literatur und im Internet
- Unterstützung durch externen Sachverstand gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG
Handlungsmöglichkeiten bei Meinungsverschiedenheiten
- Einigungsstellenverfahren und Beschlussverfahren im Überblick
- Kennziffernsystem des Betriebsrats
- Anspruch auf ein Tabellenkalklationsprogramm SBTS
Ein solches oder ähnliches Seminar können wir auch
in Ihrem Unternehmen durchführen, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
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Sie unverbindlich Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Tel.: 01803 - 40 54 55*
Fax: 01803 - 40 55 10*
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(* bundesweit 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz)

