AR1: Arbeitsrecht Grundkenntnisse
Zum Thema:
Grundkenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
sind für jedes BR-Mitglied erforderlich, um seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
sachgerecht wahrnehmen zu können.
Dies zeigt sich insbesondere bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen.
Das individuelle Arbeitsrecht ist mit dem BetrVG, als der gesetzlichen Grundlage
für die Tätigkeit des BR eng verflochten. Deshalb sind diese Kenntnisse
für alle BR-Mitglieder unerlässlich und damit nach § 37, Abs.
6 BetrVG, erforderlich.
Seminarplan: Basis-Schulung 3 Tage / Inhouse
Was ist Arbeitsrecht?
- Rechtsquellen, Rangordnung der Rechtsquellen
- Individualrecht / Kollektivrecht
- Abgrenzungen und Eingriffsmöglichkeiten des BR
- Gesetze, Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Betriebsübungen
Der Arbeitsvertrag
- Form, Gestaltung, Inhalt
- Pflichten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers
- Einwirkungsmöglichkeiten des BR
- Befristeter Arbeitsvertrag
Art, Ort, Umfang der Arbeitsleistung
- Arbeitszeit, Versetzung
- Verletzung der Arbeitnehmerpflichten
- Einwirkungsmöglichkeiten des BR
Pflichten des Arbeitgebers
- Entgeltpflicht, Beschäftigungspflicht
- Krankenvergütung, Urlaub, Zeugnis
- Fürsorgepflicht
- Verletzung der Arbeitgeberpflichten
- Regelungsmöglichkeiten für den BR
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnungen
- Außerordentliche , ordentliche Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Grenzen der Mitbestimmung bei Berufs- und Erwerbsfähigkeit
Ein solches oder ähnliches Seminar können wir auch
in Ihrem Unternehmen durchführen, ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
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Sie unverbindlich Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Tel.: 01803 - 40 54 55*
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